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Beschluss:
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat der Kreistag durch Beschluss vom 13.12.2019 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 festgestellt:
1. Es betragen
2 Es werden festgesetzt
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
(Damit gilt der Antrag als abgelehnt) |
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