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Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt zur Beschlussfassung:
„Der Kreistag beschließt auf Vorschlag des Hauptausschusses:
Ziffer VI. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen erhält mit Wirkung zum 01. Januar 2020 den Wortlaut gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
(Damit gilt der Antrag als abgelehnt) |
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